Seit November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist der Schutz des Trinkwassers und der menschlichen Gesundheit vor Verunreinigungen oder Keime. Dies betrifft auch die Nachspeisung von Heizungswasser.
Eine Nachspeisung ist immer wieder erforderlich, da der Druck des Heizungswassers im Laufe der Zeit nachlässt und es dadurch u.a. zu den bekannten gluckernden Geräuschen in den Heizkörpern oder Leitungen kommt.
Eine Nachspeisung beugt zudem auch Schäden an der Pumpe, Wirkungsgradeinbußen und Korrosion vor.
Bisher wurde dies oft über einen einfachen Füllschlauch zwischen einem Wasserhahn und einem Füll- und Entleerungshahn der Heizungsanlage gelöst. Seit Inkrafttreten der Verordnung ist dies jedoch nicht mehr erlaubt.