Nachfüllstation Heizung

Nachfüllstation Heizung

Nachspeisung von Heizungswassergemäß
DIN 1988-100 in Verbindung mit DIN EN 1717

Einbau einer Heizungsnachfüllstation

Seit November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist der Schutz des Trinkwassers und der menschlichen Gesundheit vor Verunreinigungen oder Keime. Dies betrifft auch die Nachspeisung von Heizungswasser.

Eine Nachspeisung ist immer wieder erforderlich, da der Druck des Heizungswassers im Laufe der Zeit nachlässt und es dadurch u.a. zu den bekannten gluckernden Geräuschen in den Heizkörpern oder Leitungen kommt.
Eine Nachspeisung beugt zudem auch Schäden an der Pumpe, Wirkungsgradeinbußen und Korrosion vor.
Bisher wurde dies oft über einen einfachen Füllschlauch zwischen einem Wasserhahn und einem Füll- und Entleerungshahn der Heizungsanlage gelöst. Seit Inkrafttreten der Verordnung ist dies jedoch nicht mehr erlaubt.

  • Eine unmittelbare Verbindung von Trinkwasserleitung und Nicht-Trinkwasserleitung ist grundsätzlich verboten.
  • Es müssen Sicherungseinrichtungen gemäß DIN 1988-100 vorhanden sein, die eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers durch Rückfließen verhindern.
  • Im Bereich des Trinkwasserschutzes gilt Sicherheit vor Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass eine Sicherungseinrichtung in jedem Fall vorhanden sein muss und ggf. nachgerüstet werden muss.
  • Ein Druckabfall im Versorgernetz kann zu einem Rückfluss des verunreinigten Heizungswassers in das Trinkwassernetz führen. Dadurch kann es zu einer Gesundheitsgefährdung im eigenem Trinkwassernetz und öffentlichen Versorgernetz kommen. In so einem Fall werden kostspielige Reinigungsarbeiten nötig, für die der Verursacher haftet.
  • Wer Mängel an seinen Trinkwasseranlagen nicht beseitigt oder erforderliche Nachrüstungen nicht durchführt, handelt fahrlässig. Sollte es zu Verunreinigungen, Schäden o.ä. kommen, haftet der Eigentümer strafrechtlich.
    Standard Ausführung
    Mit Automatischer Befüllung
    Zulaufschlauch

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